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   OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 1 UF 166/02   

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https://dejure.org/2002,10905
OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 1 UF 166/02 (https://dejure.org/2002,10905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2002 - 1 UF 166/02 (https://dejure.org/2002,10905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 1 UF 166/02 (https://dejure.org/2002,10905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungen nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Rechtskraft des Urteils; Geltendmachung durch Rechtsmittel oder im Wege der selbständigen Anschlussberufung; Kostenrisiko des Rechtsmittelführers bei Anpassung der Anträge durch den Gegner; ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 91a, 92 Abs. 2
    Erledigung, Kosten, Verhandlungsschluß, Befristung

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § 92 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 92 Abs. 2
    Änderung der Einkommensverhältnisse mit Auswirkungen auf die Höhe des zu beurteilenden Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Weilburg - 25 F 863/01
  • OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 1 UF 166/02
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Flensburg, 25.11.2008 - 92 F 11/08
    Das teilweise Unterliegen der Antragsgegnerin hinsichtlich der Befristung dürfte hinsichtlich der Kostenquote nicht ins Geweicht fallen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002, Az.: 1 UF 166/02 ).
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