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OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 1 UF 166/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderungen nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Rechtskraft des Urteils; Geltendmachung durch Rechtsmittel oder im Wege der selbständigen Anschlussberufung; Kostenrisiko des Rechtsmittelführers bei Anpassung der Anträge durch den Gegner; ...
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 91a, 92 Abs. 2
Erledigung, Kosten, Verhandlungsschluß, Befristung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a § 92 Abs. 2
Änderung der Einkommensverhältnisse mit Auswirkungen auf die Höhe des zu beurteilenden Unterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weilburg - 25 F 863/01
- OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 1 UF 166/02
Wird zitiert von ...
- AG Flensburg, 25.11.2008 - 92 F 11/08 Das teilweise Unterliegen der Antragsgegnerin hinsichtlich der Befristung dürfte hinsichtlich der Kostenquote nicht ins Geweicht fallen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002, Az.: 1 UF 166/02 ).